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Winterdienst Vertrag Saison 2024 / 2025

Der Winterdienstvertrag beginnt am ersten Tag des Schneefalls oder Eisbildung und dauert 
von dann an 90 Tage.

Sollte diese Zeit nicht ausreichen kann 14-tägig verlängert werden. Der Vertrag gilt spätestens am 30.04. des jeden Folgejahres als erfüllt, auch wenn es auf Grund der Witterung zu keinem Einsatz gekommen ist. Der Vertrag gilt unbefristet und verlängert sich jedes Jahr um ein weiteres Jahr / Saison, wenn er nicht bis zum 30.06. des jeden Folgejahres schriftlich gekündigt wird. Die Berechnung wird jährlich neu erstellt.

 

Räumzeiten / Flächen: Es werden im Allgemeinen die Straßensatzungen der jeweiligen Gemeinden zu Grunde gelegt.

Es wird gewährleistet, dass die Räum-, oder Streuzeit in der Regel vor 7.00 Uhr liegt und um 20.00 Uhr endet.

Ausnahmen sind Verzögerungen durch verkehrsbedingte Situationen.

Sonn-, Feiertags liegt die Räum-, oder Streuzeit vor 9.00 Uhr und endet ebenfalls um 20.00 Uhr.

Nach der geltenden gesetzlichen Regelung wird jeweils erst nach Ende des Schneefalls geräumt.

Die vertraglich festgelegte Fläche wird von Schnee befreit und ein abstumpfendes Streugut (Splitt, Sand) aufgetragen.

In Gefahrenbereichen kann nach Ermessen Tausalz gestreut werden.

Es wird bei Bedarf (mehrmalig einsetzendem Schneefall) auch mehrmals pro Tag geräumt.

Bei unvorhersehbarer entstandener Eisglättebildung durch Schmelzwasser, abgegangener Dachlawinen oder Schneereste, die von Nachbargrundstücken auf die zu räumende Fläche gelangt sind, hat der Auftraggeber die unverzügliche Meldepflicht.

Es kann ein Preiszuschlag erhoben werden, wenn die zu räumende Fläche stark verwinkelt oder schwer zugänglich ist.

(Bsp. Garageneinfahrten, Treppenstufen, Hauseingänge) Flächen, die im laufenden Vertragszeitraum zum Räumen angemeldet werden,
sind separat zu berechnen. Im Preis ist das auszubringende Streugut enthalten.

Haftpflichtversicherung: Wir garantieren ausdrücklich, dass eine entsprechende Winterdienst / Schnee Haftpflichtversicherung vorliegt und Name, Adresse des Auftraggebers und laufende Meter beim Versicherer angemeldet sind.

Der Auftraggeber ist dadurch von der Haftung durch Dritte oder Geschädigte ausgeschlossen.

Haftungsausschluss: Falls es durch akuten Starkschneefall oder andere unvorhersehbare Gegebenheiten (z.B. Gemeinde / Wirtschaftsbetriebe räumen nicht) dazu kommen sollte, dass ein Fahren mit PKW und Anhänger nicht mehr möglich ist, oder die Straßen unbefahrbar sind, so ruht der Vertag für die Ausfallzeit. In diesem Zeitraum ist die Haftung durch den Gala Bau ausgeschlossen und der Eigentümer/Mieter ist für die Räumung selbst verantwortlich.

Der Gala Bau teilt das unverzüglich mit. Der Auftraggeber erkennt diese Regelung mit seiner Unterschrift ausdrücklich an.

Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen bindend.

Der Vertrag kommt unter Abrechnungsmöglichkeit 1 erst mit der geleisteten Zahlung zustande.

Dauer: 90 Tage ab dem Tag des ersten Einsatzes. Kann danach zu gleichen Konditionen 14-tägig verlängert werden.

Abrechnung: Die Abrechnung zu Möglichkeit 1 erfolgt vor dem ersten Einsatz, jedoch spätestens bis zum 15.11. des jeweiligen Abschlussjahres, die Abrechnung zu Möglichkeit 2 erfolgt zum jeweiligen Monatsende, ab Beginn der Tätigkeit.

Bei gewerblicher Berechnung gelten die Preise zzgl. der geltenden MwSt. sonst handelt es sich um Bruttopreise.

Preise: 
Möglichkeit 1: 0,30 € pro lfd. Meter pro Tag  (Bsp. 15 Meter x 0,30 € x 90 Tage). 
Von 30-70 lfd. Meter wird ein Rabatt von 10% pro jede volle 10 Meter auf die Gesamtsumme                  angerechnet. Ab 70 lfd. Meter gelten Sonderpreise nach Vereinbarung.

Möglichkeit 2: 0,85 € pro lfd. Meter pro einmalige Beanspruchung. (Bsp. 15 Meter x 0,85 € x 50 Einsätze). Es wird so oft berechnet, wie Einsätze erforderlich sind. 
Grundgebühren betragen 110,00 € / 30 Tage. Die Mindestlaufzeit sind 30 Tage (z.B.Urlaubsvertretungen)

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Gartenbau kreativ Stefan Jansen 

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